Kleine Lockerungen im Sportbetrieb

Coronavirus SARS-CoV-2

Liebe Sportlerinnen, liebe Sportler,

zum 28. Januar 2022 greifen geringfügige Lockerungen im Sportbetrieb. Es gelten grundsätzlich die 2G Regel im Innen- und Außenbereich. Die Sportkonzepte wurden entsprechend angepasst.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern weiterhin alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Für den Vorstand
Roman Graser

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